Der SC Aufkirchen läd alle MItglieder herzlich zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag den 08.04.2022 um 19:30 Uhr ins Sportheim Aufkirchen ein.
Die Versammlung unter den aktuell gültigen Hygienevorschriften durchgeführt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des 2. Vorsitzenden
2. Kassenbericht
3. Kassenprüfbericht
4. Berichte der Abteilungen
5. Beschlussfassung zur Satzungsänderung
§ 3, Absatz 3: Festlegung der Ehrenamtspauschale
§ 6, Absatz 1: Zusammensetzung der Vorstandschaft
§ 6, Absatz 2: gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
§ 6, Absatz 4: Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten
§ 7, Absatz 1: Anzahl der Beiräte
6. Ehrungen
7. Grußworte
8. Wünsche, Anträge und Verschiedenes
9. Schlusswort des 3. Vorsitzenden
Anmerkungen:
Anträge zur JHV müssen spätestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich
beim 2. oder 3. Vorsitzenden eingereicht werden.
gez. die Vorstandschaft des SC Aufkirchen
2. Vorsitzender: Tim Friedrich, Hauptstraße 20, 91726 Gerolfingen
3. Vorsitzender: Michael Wagner, Irsingen 16, 91726 Gerolfingen
Sportclub Aufkirchen e.V.
Jahreshauptversammlung 08.04.2022
Abzuändernde Abschnitte der Satzung:
§ 3
Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende
Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen. Personen, die sich im
Ehrenamt oder nebenberuflich im Verein im gemeinnützigen Bereich engagieren, können
auf Beschluss des Vorstands im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschalen /
Übungsleiterfreibeträge begünstigt werden.
§ 6
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem
- Vorsitzenden geschäftsführend
- Vorsitzenden Sport- und Spielbetrieb
- Vorsitzenden Bau und Sportstätten
- Kassier
- Schriftführer
(2) Der „geschäftsführende Vorsitzende“, der „Vorsitzende Sport- und Spielbetrieb“ sowie
der „Vorsitzende Bau und Sportstätten“ vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich jeweils allein.
(4) Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig.
Geschäfte mit einem Betrag von über 50.000 € im Einzelfall einschließlich der Aufnahme
von Belastungen bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
§ 7
Vereinsausschuss
(1) Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus
- den Mitgliedern des Vorstandes
- den Leitern der einzelnen Abteilungen
- dem Vereinsjugendleiter
- und mindestens acht Beiräten, höchstens zehn Beiräte